Das Grundgesetz garantiert die Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3) sowie die freie Berufswahl und das Verbot der Zwangsarbeit (Art. 12). Es verankert auch den Grundsatz der Gleichbehandlung und verpflichtet den Staat insbesondere, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern (Art. 3). Arbeitsrecht in Berlin
Die wichtigsten Quellen des Arbeitsrechts sind die Bundesgesetzgebung, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und die Rechtsprechung. Es gibt kein konsolidiertes Arbeitsgesetzbuch; die Mindestarbeitsnormen sind in separaten Gesetzen zu verschiedenen arbeitsbezogenen Themen festgelegt, die durch Verordnungen der Regierung ergänzt werden.
Die folgenden Gesetze können als Schlüsselgesetze betrachtet werden:
Das Zivilgesetzbuch, das am 18.08.1896 verabschiedet und zuletzt am 02.11.2000 geändert wurde, definiert das Arbeitsverhältnis. Themen wie Entlassung, Krankheit und Urlaub werden jedoch in den unten genannten Gesetzen behandelt.
Das am 23.12.1988 verabschiedete und zuletzt am 19.12.1998 geänderte Betriebsverfassungsgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Das Gesetz über Tarifverträge, das am 25.08.1969 verabschiedet und zuletzt am 29.10.1974 geändert wurde, regelt die Tarifverträge.
Andere arbeitsrechtliche Vorschriften:
Anwalt bei Kündigung in Berlin
Arbeitsverhältnisse: Bundesgesetz über bezahlten Urlaub; Beschäftigungsförderungsgesetz; Beschäftigungsschutzgesetz, Gesetz über die Zahlung von Lohn und Gehalt an Feiertagen und im Krankheitsfall; Kündigungsschutzgesetz; Gesetz über die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung;
Berufliche Ausbildung: Berufsausbildungsgesetz; Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Arbeitsbedingungen: Mutterschutzgesetz; Verordnung über den Mutterschutz am Arbeitsplatz; Jugendarbeitsschutzgesetz; Arbeitszeitgesetz; Gesetz über die Zahlung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub; Insolvenzverordnung
Individuelle Streitschlichtung: Arbeitsgerichtsgesetz; Zivilprozessordnung
Die Arbeitsgesetzgebung wird von den Arbeitsgerichten ausgelegt. Einige Bereiche, insbesondere die Streikregelung, werden teilweise oder sogar vollständig der Rechtsprechung überlassen.
Tarifverträge sind rechtsverbindlich, solange sie die gesetzlichen Mindeststandards einhalten. Sie werden in der Regel auf Branchenebene von der zuständigen Gewerkschaft und dem Arbeitgeberverband abgeschlossen und gelten daher für eine Branche (oder Teile davon) und entweder für eine Region oder für das ganze Land. Manchmal finden jedoch auch Tarifverhandlungen auf Unternehmensebene statt. Im Jahr 1999 fielen 8 % der Beschäftigten in Westdeutschland und 11 % der Beschäftigten in Ostdeutschland unter einen Firmentarifvertrag (Quelle: IAB Betriebspanel). Tarifverträge sind für die Mitglieder der jeweiligen Gewerkschaft und des Arbeitgeberverbands immer verbindlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Bindungswirkung auf alle Beschäftigten der Branche in der jeweiligen Region ausgedehnt werden. Im Jahr 1999 waren 65% der Beschäftigten in Westdeutschland und 46% der Beschäftigten in Ostdeutschland von einem Branchentarifvertrag erfasst (Quelle: IAB-Betriebspanel).
In der Praxis spielt auch der Betrieb eine wichtige Rolle. Der Betrieb ist die organisatorische Einheit, in der bestimmte Arbeitsziele verfolgt werden. Auf dieser Ebene können oder müssen in bestimmten Fällen Arbeitsbedingungen, wie sie im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt sind, in Betriebsvereinbarungen geregelt werden. Dabei handelt es sich um schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat (einem Gremium zur Vertretung der Arbeitnehmer des Betriebs).
Die verschiedenen Arbeitsgesetze sind online in deutscher Sprache verfügbar. Eine englische Fassung des Betriebsverfassungsgesetzes ist ebenfalls verfügbar.
Eine englische Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist verfügbar, obwohl einige Abschnitte inzwischen geändert wurden. Für die neuesten Änderungen müssen Sie die deutsche Fassung heranziehen.
Aufgrund der deutschen Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU) wird das Arbeitsrecht stark von der EU-Gesetzgebung und -Rechtsprechung beeinflusst. EU-Richtlinien müssen umgesetzt werden, und die Rechtsprechung der EU ist rechtsverbindlich.
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